Mund-Nasen-Bedeckung ab 15.10.2020 auch wieder im Unterricht
Da im Landkreis Neuburg-Schrobenhausen die Sieben-Tage-Inzidenz mit mehr als 35 pro 100.000 Einwohner überschritten wurde, hat das Gesundheitsamt Neuburg-Schrobenhausen mit Wirkung vom 15.10.2020 die Stufe 2 des Rahmenhygieneplans für Schulen angeordnet.
Dies bedeutet (zusätzlich zu den bereits geltenden Hygienebestimmungen), dass
Schülerinnen und Schüler an weiterführenden Schulen ab Jahrgangsstufe 5 zum Tragen der Mund-Nasen-Bedeckung auch während des Unterrichts verpflichtet werden, wenn dort der Mindestabstand von 1,5 m nicht gewährleistet werden kann.
Für die Lehrkräfte besteht die Verpflichtung zum Tragen der Mund-Nasen-Bedeckung hier nur, soweit der Mindestabstand von ca. 1,5 m zwischen der Lehrkraft und den Schülern oder einer anderen Person nicht eingehalten wird.
Alle Eltern werden über die Änderungen/den Wegfall dieser Anordnung umgehend per Elternbrief über den Schulmanager informiert.
Bildquelle: wikipedia: Alissa Eckert, MS, Dan Higgins, MAM: ID#: 23312. In: Centers for Disease Control and Prevention (Hrsg.): Public Health Image Library (PHIL). 2020, abgerufen am 26. Februar 2020